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Sprechfunkausbildung
Voraussetzung für die Lehrgangsteilnahme ist die erfolgreich abgeschlossene Truppmannausbildung Teil 1.
Ziel der Ausbildung ist die Befähigung zum Übermitteln von Nachrichten mit Sprechfunkgeräten im Feuerwehrdienst.
Lehrgangsdauer: mindestens 16 Stunden
Auswahl:
Rahmenlehrplan (als pdf-Dokument)
Bildergalerie
Stundenplan Rheingau-Taunus-Kreis
Informationen zur Sprechfunkausbildung
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