Feuerwehr

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Sprechfunkausbildung

Voraussetzung für die Lehrgangsteilnahme ist die erfolgreich abgeschlossene Truppmannausbildung Teil 1.

Ziel der Ausbildung ist die Befähigung zum Übermitteln von Nachrichten mit Sprechfunkgeräten im Feuerwehrdienst.

Lehrgangsdauer: mindestens 16 Stunden

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Rahmenlehrplan (als pdf-Dokument)

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Stundenplan Rheingau-Taunus-Kreis

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Informationen zur Sprechfunkausbildung

Rheingau-Taunus-Kreis

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