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Es vergeht kaum ein Tag, an dem über die Medien nicht erschütternde Bilder und Berichte über Großschadenereignisse oder Katastrophen verbreitet werden. So schockierend diese Nachrichten für uns, die wir als Nichtbetroffene abseits stehen, auch sein mögen, so aufrüttelnd sind sie zugleich. Sie öffnen unseren Blick für die Notwendigkeit, über den „normalen“ Dienstbetrieb hinaus Einsatz und Engagement zu zeigen, um derartigen Ereignissen begegnen zu können.
Nach der gesetzlichen Definition (§ 24 Hessischen Brand- und Katastrophenschutzgesetzes) „ist ein Katastrophenfall (...) ein Ereignis, bei dem Leben, Gesundheit, die lebenswichtige Versorgung der Bevölkerung, Tiere oder erhebliche Sachwerte in ungewöhnlichem Maße gefährdet oder beeinträchtigt sind, dass seine Bekämpfung durch die zuständigen Behörden und die notwendigen Einsatz- und Hilfskräfte eine zentrale Leitung erfordern“.
Denkbarer Auslöser einer Katastrophe können großflächige Brände oder Unwetter, technische Großunfälle, Hochwasser oder z.B. ein Flugzeugabsturz sein. Nach dem Hessischen Brand- und Katastrophenschutzgesetz ist der Katastrophenschutz eine Aufgabe der Landkreise oder kreisfreien Städte. Diese sind als sogenannte Katastrophenschutz-Behörden von einer Katastrophe zuerst gefordert.
Der Rheingau-Taunus-Kreis unterhält zu dem Zweck des Katastrophenschutzes mehrere Einheiten:
G-ABC-Zug des Rheingau-Taunus-Kreises
1. Erweiterer Löschzug (E-LZ 1) Rheingau-Taunus (Untertaunus)
2. Erweiterer Löschzug (E-LZ 2) Rheingau-Taunus (Rheingau)
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