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Die Ausbildung in Erster-Hilfe ist für jeden Feuerwehrangehörigen / Feuerwehrangehörige die Mindestvoraussetzung zur Zulassung zur Truppmannausbildung Teil 1 (Grundlehrgang).
In diesem Lehrgang werden die Maßnahmen zur Erstversorgung von vital bedrohten Betroffenen erlernt. Mit dem hier erworbenen Wissen ist man für nahezu alle Notfälle, die sich jederzeit im privaten und beruflichen Umfeld ereignen können, gut gerüstet. Hierbei geht es zu einem großen Teil um Notfälle bezüglich Atmung und Kreislauf. Auch die Versorgung von z. B. Verletzungen oder Verbrennungen sowie Vergiftungen wird gelehrt. Ein besonderer Schwerpunkt ist der lebensbedrohliche Zustand “Schock”.
Die Lehrgänge werden von Rettungsdienstorganisationen oder sonstigen ermächtigten Stellen durchgeführt.
Die Dauer umfasst acht Doppelstunden und findet an einem Wochenende (Samstag/Sonntag) statt.
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