|
Voraussetzung für die Lehrgangsteilnahme ist die erfolgreich abgeschlosseneTruppmannausbildung Teil 1. Der Lehrgang “Sprechfunker” soll vor dem Lehrgang “Atemschutzgeräteträger” abgeschlossen sein.
Ziel der Ausbildung ist die Befähigung zum Einsatz unter Atemschutz.
Lehrgangsdauer: mindestens 25 Stunden
|